Die Turnabteilung gehört zum Turnverein Birkesdorf 1864 e.V. (BTV) und zählt zu ihren Mitgliedern, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, sowie alle berufenen Mitarbeiter.
§2
Grundsätze
Sie handelt im Rahmen der Vereinssatzung und der Turnordnung, die als Bestandteil der Satzung anzusehen ist.
Sie führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet somit über die Verwendung der ihr zuflie-ßenden Mittel.
Sie ist bestrebt, die sich selbst gestellten Aufgaben im vollen Umfange zu erfüllen.
§3
Aufgaben
Die Turnabteilung setzt sich folgende Aufgaben : Pflege und Förderung des Sports, zeitgemäße Jugendarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Pflege der internationalen Verständigung.
§4
Organe
Organe der Turnabteilung sind :
die Abteilungsversammlung
der Vorstand
§5
Abteilungsversammlung
Die ordentliche Abteilungsversammlung ist das oberste Organ der Turnabteilung. Sie tritt jedes Jahr, vor der Jahreshauptversammlung des BTV zusammen und ist nach ordnungsgemäßer Einladung ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig.
Der Abteilungsleiter oder sein Stellvertreter eröffnet, leitet und schließt die Versamm lung.
Der Versammlung gehören alle Mitglieder der Turnabteilung ab dem 18. Lebensjahr stimmberechtigt an. Ferner sind alle gewählten und berufenen Mitarbeiter ab dem 16.Lebensjahr stimmberechtigt.
den Aufgaben der Abteilungsversammlung gehören :
Entgegennahme und Genehmigung der Berichte des Vorstandes
Entlastung des Vorstandes der Turnabteilung
Wahlen - der Mitglieder des Vorstandes
Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des Vorstandes
Beschlußfassung über vorliegende Anträge.
Die Abteilungsversammlung wird zwei Wochen vorher vom Vorstand der Turnabteilung unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.
In der Versammlung werden Wortmeldungen der Reihe nach erledigt. Zur Beschlußfassung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen behandelt.
Die Abstimmung kann durch Handzeichen (offen) oder mit Stimmzettel (geheim) vorgenom men werden. Es muß geheim abgestimmt werden, wenn 1/3 der anwesenden Stimmberech tigten dies verlangt.
Abwesende Mitglieder können bei Vorliegen ihrer schriftlichen Zustimmung gewählt werden.
Über die Abteilungsversammlung muß eine Niederschrift angefertigt werden. In ihr müssen enthalten sein die Beschlüsse, im vollem Wortlaut, sowie die Abstimmungs- und Wahlergeb nisse. Die Niederschrift muß vom Versammlungsleiter und Protokollführer unterzeichnet und bei der nächsten Vorstandssitzung genehmigt werden. Eine Kopie der Niederschrift wird dem Vorstand des BTV übergeben.
Außerordentliche Abteilungsversammlungen sind solche, die auf schriftlichem Antrag von ei-nem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder oder mit einem durch einfache Mehrheit ge faß-ten Beschluß des Vorstandes der Turnabteilung ein berufen werden müssen. Die außeror dentliche Abteilungsversammlung muß binnen vier Wochen einberufen werden.
In den Vorstand der Turnabteilung ist jedes Vereinsmitglied ab 16 Jahre wählbar. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. In den geraden Jahren wird der Abteilungsleiter der Kassierer und die Frauenwartin, in den ungeraden der stellvertretende Abteilungsleiter, der Schriftführer und der Jugendleiter gewählt.
Der Vorstand regelt alle Turnangelegenheiten nach §2 dieser Ordnung. Für seine Beschlüsse ist er der Abteilungsversammlung und dem Vorstand des BTV verantwortlich.
Der Abteilungsleiter ist Mitglied des Vereinsvorstandes oder bei dessen Abwesenheit der Stellvertreter.
Der Abteilungsleiter und/oder sein Vertreter repräsentieren, soweit dies erforderlich ist, die Turnabteilung bei Verbänden und Institutionen.
Weitere Verpflichtungen des Vorstandes sind :
den Vorstand des BTV angemessen zu informieren
dem/der Kassenwart/in des BTV jederzeit Einblick in die Kassenbücher der Abteilung zu gewähren
einen Kassenbericht zur Abteilungsversammlung erstellen und dem Vorstand des BTV vorzulegen
Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmen gleichheit gibt die Stimme des Abteilungsleiters den Ausschlag.
Eine Vorstandssitzung wird vom Schriftführer im Einvernehmen mit dem Abteilungsleiter oder auf Wunsch von zwei Vorstandsmitglieder einberufen.
Der Schriftführer führt Protokoll über die Abteilungsversammlung und die Vorstandssitzungen. Er erledigt den Schriftverkehr.
Der Der/die Kassenwart/in hat die Kasse mit der entsprechenden Sorgfalt und den entsprechenden Kassenbücher zu führen. Einnahmen aus Werbeverträgen, Spenden usw. werden vom der/die Kassenwart/in geführt.
Das Konto der Turnabteilung wird von/vom (der) Kassenwart/in verwaltet. Verfügungsberechtigt ist der/die Kassenwart/in zusammen mit dem Abteilungsleiter oder Schriftführer.
§7
Vermögen
Das nach der Auflösung der Turnabteilung vorhandene Vermögen ist an den Birkesdorfer Turnver-ein 1864 e.V. zu übergeben, der es unmittelbar und ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwenden muss.
§8
Änderung der Ordnung
Änderungen können nur von der ordentlichen Abteilungsversammlung oder einer speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Abteilungsversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten und der des Vor-standes des Birkesdorfer Turnverein 1864 e.V..