Testpflicht teilweise aufgehoben

Die Testpflicht für Sportveranstaltungen in Räumlichkeiten ist generell aufgehoben worden. Deswegen können Nutzer des Sportzentrums, die entweder die Hallen zum Badminton-/Squash- oder Tennisspielen oder den Fitnessraum nutzen in das Sportzentrum ohne einen Test, auch wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind.

Für Kursteilnehmer im Sportzentrum gilt die jeweilige Ansage des Kursleiters. Da unsere Kursleiter, anders als Lehrer und Erzieher, nicht geimpft worden sind, sind die Kursleiter selbst verantwortlich für Ihren größtmöglichen Schutz und den Schutz Ihrer Teilnehmer.

Grundsätzlich teilnehmen können Geimpfte und Genesene nach Vorlage der jeweiligen Bescheinigung. Je nach Kursleiter kann eine offizielle Testbescheinigung angefordert werden, die dann 48 Stunden Geltung hat.

Zur Sicherung der allgemeinen Gesundheit bitten wir um Verständnis!