Unsere Beitragsordnung

gültig ab 01.01.2023

  1. Es ist von jedem Mitglied ein Vereinsbeitrag, eine Aufnahmegebühr und bei den aktiven Mitgliedern ein Abteilungsbeitrag zu entrichten. Über die Festsetzung und Fälligkeit entscheidet die Jahreshauptversammlung.
  2. Der jeweilige Vereinsbeitrag muss bei Barzahlung bis zum 31.01. des jeweiligen Kalenderjahres bezahlt werden. Bei Bankeinzug erfolgt die Abbuchung im Monat Februar des jeweiligen Kalenderjahres.
    Aufgrund des Lebensalters zu ändernde Mitgliedsbeiträge werden jeweils ab dem auf das Jahr der Vollendung folgenden Jahr erhoben.
    Die Voraussetzungen für Beitragsbefreiung oder-minderung sind vom jeweiligen Mitglied nachzuweisen. Der Abteilungsbeitrag ist fällig zum 1.7. eines jeden Jahres. Bei Bankeinzug erfolgt die Abbuchung im Juli des jeweiligen Kalenderjahres.
  3. Jedes Mitglied zahlt bis zur Vollendung des 65. Lebensjahr den vollen Beitrag.
  4. Sind mehr als 2 Personen einer Familie Mitglieder, bezahlen die beiden ältesten Mitglieder den in der Beitragsordnung jeweils festgelegten vollen Beitrag. Das 3. Familienmitglied zahlt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 42,00 Euro Jahresbeitrag. Jedes weitere Familienmitglied ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei.
  5. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er ist nur zum Schluß eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zulässig.
  6. Von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind
    a. Ehrenmitglieder
    b. Mitglieder, die den Grundwehrdienst bzw. Ersatzdienst ableisten
        In begründeten Härtefällen kann der Vorstand Beiträge ermäßigen, erlassen oder geänderte Zahlungsfristen vereinbaren.
  7. Die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift bezieht sich nur auf die Aufnahmegebühr und den Jahresbeitrag des Hauptvereins. Die Aufnahmegebühr und Beitrag der Tennisabteilung werden gesondert gezahlt. Wer keine Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift erteilt, zahlt eine Bearbeitungsgebühr von 4,00 Euro pro Jahr.
Hauptvereinsbeiträge(jährlich, Abbuchung im Feb.)
Kinder, Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre60,00 €
Schülerinnen, Schüler, Auszubildende,Studentinnen und Studenten ab 18 Jahre (eine Schulbescheinigung bzw. Studienbescheinigung oder Lehrvertrag ist vor Beginn des Schuljahres bzw. Semesters vorzulegen)60,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre bis 65 Jahre110,00 €
Senioren/Rentner ab Vollendung des 65. Jahres60,00 €
3. Familienmitglied42,00 €
jedes weitere Familienmitglied0,00 €
  
Abteilungsbeiträge für aktive Mitglieder:(jährlich, Abbuchung im Juli)
Handballabteilung12,00 €
Leichtathletikabteilung12,00 €
Tischtennisabteilung12,00 €
Turnabteilung12,00 €
  
Handballsonderbeiträge:(jährlich, Abbuchung im Juli)
Minis und F-Jugend0,00 €
E + D Jugend18,00 €
ab C Jugend & Erwachsene36,00 €
  
Leichtathletiksonderbeitrag:(jährlich, Abbuchung im Juli)
Jugendliche20,00 €
  
Turnen-Sonderbeiträge (zusätzlich zum Abteilungsbeitrag Turnen):(jährlich, Buchung in zwei Raten im Apr. und Sep.)
Wettkampfturnen66,00 €
  
Kursangebote im BTV-Sportzentrum (ohne Abteilungsbeitrag Turnen):(jährlich, Buchung in zwei Raten im Apr. und Sep.)
1. Kurs60,00 €
2. und 3. Kurs30,00 €
jeder weiterer Kurs0,00 €
  
Tennisbeiträge: 
für alle Aktiven einheitlich für die Sommersaison30,00 €
passives Mitglied10,00 €
  
Barzahler-Zusatzbeitrag: 
für alle Barzahler einheitlich4,00 €
  
Aufnahmegebühren: 
Beitrag in € für alle Neuanmeldungen einheitlich5,00 €