Coronaschutzmaßnahmen ab 28.12: 2G+ beim BTV

Laut der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 28.12.21 gelten verschärfte Maßnahmen auch im Freitzeit-/Sportbereich:

da Sport in Innenräumen nicht mit Maske ausgeübt werden kann, müssen auch immunisierte Sportler zusätzlich einen maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltestnachweis vorlegen.

Das gilt im BTV für alle Hallensportarten, auch für Badminton-, Squash- und Tennishallennutzer.

Bitte beachtet alle diese weiteren Einschränkungen!

Einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres Jahr!

Alles Gute! Der BTV Vorstand!